Die Bilanz
Der Begriff „Bilanz“ stammt vom ital. „bilancia“ (Waage) ab, womit schon anschaulich erklärt ist, dass die Bilanz ausgeglichen sein muss. Man braucht sich nur vorzustellen, dass eine Waagschale, die schwerer befüllt ist, ein Ungleichgewicht verursacht, bzw. darstellt.
Der Zweck der Bilanz dient dem Überblick über die finanzielle Lage eines Unternehmens (im Gegensatz dazu sind im Inventar sämtliche Details festgehalten).
Zu einer Bilanz – zur Buchführung im Allgemeinen – sind Betriebe angehalten, die im Handelsregister (HR) eingetragen sein müssen (OR Art. 957). Welche Voraussetzungen führen nun zur Pflicht eines HR-Eintrages? Die Antwort findet sich in OR Art. 934: „Wer ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, dieses am Ort der Hauptniederlassung ins Handelsregister eintragen zu lassen“.
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Kommentar der Redaktion: Die Bilanz in der Schweiz wird hier anschaulich und ausführlich erklärt.
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Aktivkonten, die negativ abgeschlossen haben (überzogenes Bankkonto), werden nicht mit Vorzeichen Minus auf die Sollseite übertragen. Ein solches Konto „Bank xy“ wird im neuen Geschäftsjahr zum Passivkonto, eingereiht unter Fremdkapital bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Das heisst, es steht nun in der Bilanz auf der Habenseite. Schliesst es im Folgejahr wieder mit einem Guthaben ab, wird es wieder zum Aktivkonto.
Somit wären Pflicht, Zweck, Sinn und Ablauf der Bilanz geklärt.